benutzerordnung
Benutzerordnung der WESTHANG Boulder- und Slacklinehalle Köln GmbH
(1) Diese Benutzerordnung ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WESTHANG Boulder- und Slacklinehalle Köln GmbH. Diese wird jedem Neu-Benutzer an der Theke zur Verfügung gestellt. Das Klettern im Kletterbereich und die Benutzung der Duschen ist nur einem Benutzer mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
(2) Mit den Nutzungsräumen sind sämtliche mit dem Kletterbetrieb verbundenen Räumlichkeiten verbunden. In diesen Räumen übt die WESTHANG Boulder- und Slacklinehalle Köln GmbH das Hausrecht aus.
(3) Die Benutzerordnung dient vor allem der Unfallverhütung im Boulder- und Slacklinebereich, sowie der hygienischen Ordnung im Café- und Umkleidebereich.
(4) Diese Benutzerordnung muss vor Betreten der Nutzungsräume von jedem Benutzer sorgfältig gelesen und vor Nutzung des Kletterbereiches unterschrieben werden. Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen sich nicht ohne betreuende volljährige Person im Kletterbereich aufhalten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bedürfen einer Einverständniserklärung ihres Sorgeberechtigten, Erziehungsberechtigten oder Betreuers. Bei angemeldeten Gruppen unterschreibt der betreuende Gruppenleiter für die gesamte Gruppe. Festgehalten in einer Offlinedatenbank nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes werden
- Mitgliedsnummer, Name, Vorname, Wohnsitz, Geburtsdatum, Kartenart,
- Bankverbindung (bei Einzugsermächtigung)
Bei Eintrag eines Nutzers mit seiner Emailadresse für unseren Newsletter wird lediglich die Email-Adresse des jeweiligen angegebenen Nutzers in unserer Datenbank gespeichert.
§2 Kletterbetrieb
(1) Haftungsausschluss: Das Klettern an künstlichen Kletterwänden birgt potentielle Gefahren, welche über ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung minimiert, aber nicht aufgehoben werden können. Das Klettern sowie das Aufhalten in dem gesamten Nutzungsbereich erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Mit dieser Benutzerordnung erkennen die Nutzer die Freistellung der WESTHANG Boulder- und Slacklinehalle Köln GmbH von jeglichen Ersatzansprüchen die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen an. Insbesondere für eingebrachte Sachen wird bei Verlust oder Diebstahl keine Haftung übernommen. Ein Verstoß gegen unten stehende Kletterregeln führt zu einem absoluten Haftungsausschluss.
Die WESTHANG Boulder- und Slacklinehalle Köln GmbH kann ein auch beschränktes Hausverbot erteilen.
(2) Aus dem vorgenannten ergeben sich somit folgende spezielle Regeln und Ratschläge:
- Anfänger sollten an einer Einweisung durch das autorisierte Personal der WESTHANG Boulder- und Slacklinehalle Köln GmbH teilnehmen. Die Termine werden auf der Internetseite www.westhang.de bekannt gegeben oder können in der Halle erfragt werden.
- Das Klettern an den Kletterwänden ist entweder mit sauberen Kletterschuhen oder nur mit sauberen Sport- oder Turnschuhen möglich. Mit Straßenschuhen ist es verboten, den Mattenbereich zu betreten.
- Einweisungen und Kurse durch kommerzielle Fremdanbieter bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die WESTHANG Boulder- und Slacklinehalle Köln GmbH.
- Es ist unbedingt anzuraten, dass ein Nutzer beim Klettern von einem anderen Nutzer gesichert (gespottet) wird.
- Das Klettern untereinander ist verboten.
- Vor dem Klettern bitte alle Ringe und Ketten ablegen.
- Es ist stets damit zu rechnen, dass ein Kletterer herunterfällt. Der Fallbereich ist weiträumig zu sichern, bzw. darf nur als sogenannter „Spotter“ betreten werden.
- Bei dem Aufenthalt und dem Klettern im „Überhang“ ist äußerste Vorsicht geboten. Vor dem Betreten des Überhangbereiches muss man sich dringend für andere hörbar verständlich machen.
- Das Betreten der Hinterkonstruktion ist nicht autorisierten Nutzern strengstens verboten. Eine Genehmigung kann durch das aufsichtsführende Personal erteilt werden.
- Es ist immer damit zu rechnen, dass sich Griffe oder Tritte lösen. Sollte dies der Fall sein, dann bitte unbedingt dem aufsichtsführenden Personal Bescheid geben, damit hier Abhilfe geschaffen werden kann.
- Das Manipulieren von Griffen ist den Nutzern strengstens untersagt und nur dem aufsichtsführendem Personal vorbehalten.
- Das Essen und Trinken im Mattenbereich ist untersagt.
- Gläser oder spitze Gegenstände sind dem Mattenbereich fern zu halten und nicht gestattet.
- Das Klettern unter Einnahme von Rauschmitteln (Alkohol etc …) ist verboten.
- In den gesamten Nutzungsräumen herrscht absolutes Rauchverbot.